MFK-Untersuchungen
In der Schweiz werden vom Strassenverkehrsamt im Rahmen der Verkehrszulassungsverordnung ärztliche Kontrollen gefordert. Diese sollen die gesundheitliche Fahreignung verschiedener Personengruppen, z.B. von über 75-Jährigen (Stufe 1), Berufsfahrern (Stufe 2) oder als Kurzgutachten (Stufe 3), sicherstellen. Das Aufgebot zu diesen wiederkehrenden Untersuchungen erfolgt direkt vom Strassenverkehrsamt.
Gerne übernehmen unsere Ärztinnen und Ärzte diese Untersuchungen und anschliessenden Formalitäten nach Terminabstimmung für Sie. Diese 45-minütigen Konsultationen werden allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei unklaren Fällen können zudem weitere Untersuchungen notwendig sein.
An folgenden Standorten verfügbar
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
- Körperliche Untersuchung
- Urinstatus
- Sehprüfung
- Hörtest
- Kognitive Testung